Was ist ein Basiskonto?
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
- Zahlungskonto (Girokonto) für Verbraucher
- Währung: Euro (€)
- Bietet grundlegende Funktionen
- Kein Kredit
Im Einzelnen können Sie das Basiskonto für die folgenden Zahlungsdienste nutzen:
- Bargeldeinzahlungen auf das Basiskonto in unserer Geschäftsstelle;
- Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unserer Geschäftsstelle und an Geldautomaten im Inland und im Ausland, soweit die Debitkarte entsprechende ausgestattet ist.
- Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf das Basiskonto oder ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Konto durch die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig),
- die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen),
- die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Debitkarte;
- Online-Banking.
Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden.
Entgelte und Kosten
Für die mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen werden die gleichen Entgelte und Kosten wie für die weiteren Privat-Girokonten (siehe Konditionen) berechnet.
Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Sonderbedingungen für Überweisungen, Lastschriften, die girocard (Debitkarte) und das Online-Banking. Die Bedingungen können Sie in unseren Geschäftsstellen einsehen und auf Nachfrage werden diese Ihnen auch ausgehändigt.
Hinweis
Wir machen den Inhalt des Basiskontovertrags, die Eröffnung eines Basiskontos und dessen Nutzung nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder dem Erwerb von Geschäftsanteilen abhängig. Der Zugang zu einem Basiskonto darf von keinen zusätzlichen Voraussetzungen oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienste abhängig gemacht werden.