Kurzbeschreibung zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe
Die Alxing-Brucker Genossenschaftsbank eG unterstützt Sie als Kunden bei der Eröffnung eines Girokontos und/oder beim „Umzug eines alten Girokontos“. Wenden Sie sich hierzu einfach an unsere Mitarbeiter/innen, welche Sie gern beraten bzw. entnehmen Sie erste Hinweise dieser Kundeninformation.
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Wir sind als empfangender Zahlungsdienstleister (neue Bank) der „Hauptansprechpartner“ bei Nutzung der Kontenwechselhilfe nach Zahlungskontengesetz (ZKG). Wir leiten diese innerhalb von zwei Geschäftstagen auf Grundlage Ihres Verlangens nach Erhalt der entsprechenden Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe ein.
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Sofern Sie es wünschen, fordern wir vom übertragenden Zahlungsdienstleister (alte Bank) Informationen/Listen zu relevanten Zahlungsvorgängen (bestehende Daueraufträge, verfügbare Informationen zu Lastschriftzahlungen und eingehenden Überweisungen) an. Innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der entsprechenden Informationen vom übertragenden Zahlungsdienstleister richten wir Ihnen die Daueraufträge auf dem neu eröffneten Zahlungskonto bei uns ein und führen weitere Weisungen von Ihnen aus.
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Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Schließung Ihres alten Zahlungskontos, indem wir auf Ihren Wunsch Ihre alte Bank anweisen:
- Daueraufträge und Lastschriften spätestens zu dem von Ihnen gewünschten Kontoschließungszeitpunkt nicht mehr auszuführen bzw. einzulösen sowie eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren
- einen verfügbaren, positiven Kontosaldo auf Ihr neues Zahlungskonto bei uns zu übertragen
- Ihr altes Zahlungskonto zu schließen, sofern dem keine Hindernisse entgegenstehen.
- Wir unterstützen Sie zudem mit weiteren Hilfestellungen (zum Beispiel mit Muster-Schreiben/-Postkarten) bei der idealerweise durch Sie vorzunehmenden Information Ihrer Zahlungspartner (Zahler von eingehenden Überweisungen oder Zahlungsempfänger von zu belastenden Lastschriftzahlungen) über Ihre neue Kontoverbindung.
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Entgelte für die Nutzung eines Girokontos, zu Zahlungsdiensten sowie zu weiteren Dienstleistungen können Sie unserem Preisaushang bzw. dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen. Zu Entgelten und Kosten im Rahmen der gesetzlichen Kontenwechselhilfe sprechen Sie uns bitte direkt an.
Für nähere Informationen halten wir das "Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe auf der Grundlage von Abschnitt 3 §§ 20 bis 26 Zahlungskontengesetz (ZKG)" für Sie bereit.